Pferderecht
Seit fast 30 Jahren befasst sich Rechtsanwalt Puskas mit dem Pferderecht. Als Reiter hat er festgestellt, dass auch das Recht Bestandteil dieses schönen Sports ist. Bedeutung hat dieses Rechtsgebiet aber erst mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG) erhalten, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist. Seitdem gilt: Jeder im Rechtsverkehr mit Pferden befasste Vertragspartner hat diejenigen Rechte und Pflichten, wie jeder andere auch. Damit ist die Entstehung des Pferderechts erst möglich geworden.
Rechtsanwalt Puskas steht zur Verfügung für Sie als
- Verkäufer/in und Käufer/in von Pferden
- Züchter/in;Tierarzt/ärztin
- Reitstallbesitzer/in, Verpächter/in/Pächter/in von Reitanlagen
- Geschädigte/r nach Unfällen auch im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht gegenüber Versicherungen u.v.a.
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