Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht hat überragende Bedeutung. Kaum ein Bereich anwaltlicher Tätigkeit befasst sich so sehr mit der wirtschaftlichen Seite des Rechts und der Investition eigenen Vermögens in Gesellschaften und deren Vorhaben. Das birgt Chancen und Risiken. Beides ist häufig ohne anwaltliche Unterstützung nicht zu handhaben.
 
 Wir sind insbesondere in folgenden Tätigkeitsbereichen für Sie tätig:

  • Gründungsberatung für Gesellschaften aller Rechtsformen des Privatrechts (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, GmbH usw.)
  • Änderungen gesellschaftsrechtlich bestehender Strukturen im Zusammenhang mit steuerrechtlicher Optimierung und familienrechtlichen Bezügen unter Einbeziehung des Erbrechts usw..Dabei profitieren Sie in diesem Zusammenhang von der engen Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sowie einem Notariat.
  • Durchsetzung von Provisions- und Abfindungsansprüchen des Handelsvertreters.
  • Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern und Abwicklung komplizierter Gesellschaftsverhältnisse.
  •  Bearbeitung vertraglicher Gestaltungen aller Art, die jedes Gesellschaftsverhältnis mit sich bringt (z.B. dienstrechtliche Problematik des Geschäftsführers oder Vorstands).
  • M & A Transaktionen unter Einbeziehung unseres Kooperationspartners Audit GPH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
  • u.v.a.
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