Bau- und Architektenrecht

Das private Baurecht mit seinen unzähligen Problemgestaltungen hat sich jenseits des übrigen Werkvertragsrechts zu einer Spezialmaterie entwickelt, die für die Beteiligten ein nahezu unüberschaubares Konfliktpotential bietet. Daher ist im Rahmen von Baustreitigkeiten über die fundierte Rechtskenntnis hinaus Erfahrung und technisches Verständnis des Rechtsanwalts erforderlich.
 

Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmer, Handwerker und Architekten seit vielen Jahren unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B, Generalunter- nehmerverträgen, Subunternehmerverträgen sowie Architektenverträgen
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Baumängeln und Gewährleistungsproblemen sowie Werklohn- oder Architektenhonorarstreitigkeiten
  • Vertretung im Rahmen von Ansprüchen aus Baubehinderungen, Bauablaufstörungen, Vertragsstrafen und Baubürgschaften
  • Durchführung von selbständigen Beweisverfahren und Hilfe bei der Beweissicherung (Aufmaß, Sachverständigengutachten etc.)
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