Arbeits- & Dienstvertragsrecht

Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen wesentlichen dienst- und arbeitsrechtlichen Belangen des Individualarbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete.

Wir vertreten hierbei die Interessen unserer Mandanten seit vielen Jahren vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.

 

Profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungen unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsver- trägen, Abmahnungen sowie Arbeitszeugnissen
  • Verhandlung und Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung anlässlich der Beendigung von Arbeitsverhält- nissen sowie im Rahmen von Arbeitsplatzkonflikten
  • beratende und gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von einzelnen arbeits- oder dienstvertraglichen Maßnahmen bis zu Restrukturierungen oder Neustrukturierungen, einschließlich Betriebsübergängen, Betriebsverlegungen sowie Ausgliederungen
  • Verhandlung und Gestaltung von Interessensausgleichen und Sozialplänen, ein schließlich der Mitwirkung in Einigungsstellenverfahren
  • Fragen des öffentlichen Dienstrechts, z.B. Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, Spartentarifverträge etc.
  • Betriebsverfassungsrecht, insbesondere Unternehmensmitbestimmung
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