Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen wesentlichen dienst- und arbeitsrechtlichen Belangen des Individualarbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete.
Wir vertreten hierbei die Interessen unserer Mandanten seit vielen Jahren vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungen unter anderem in folgenden Bereichen:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsver- trägen, Abmahnungen sowie Arbeitszeugnissen
- Verhandlung und Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Beratung und gerichtliche Vertretung anlässlich der Beendigung von Arbeitsverhält- nissen sowie im Rahmen von Arbeitsplatzkonflikten
- beratende und gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von einzelnen arbeits- oder dienstvertraglichen Maßnahmen bis zu Restrukturierungen oder Neustrukturierungen, einschließlich Betriebsübergängen, Betriebsverlegungen sowie Ausgliederungen
- Verhandlung und Gestaltung von Interessensausgleichen und Sozialplänen, ein schließlich der Mitwirkung in Einigungsstellenverfahren
- Fragen des öffentlichen Dienstrechts, z.B. Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, Spartentarifverträge etc.
- Betriebsverfassungsrecht, insbesondere Unternehmensmitbestimmung