Bau- und Architektenrecht

Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmer, Handwerker und Architekten seit vielen Jahren unter anderem in folgenden Bereichen:

Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B, Generalunter- nehmerverträgen, Subunternehmerverträgen sowie Architektenverträgen
gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Baumängeln und Gewährleistungsproblemen sowie Werklohn- oder Architektenhonorarstreitigkeiten
Vertretung im Rahmen von Ansprüchen aus Baubehinderungen, Bauablaufstörungen, Vertragsstrafen und Baubürgschaften
Durchführung von selbständigen Beweisverfahren und Hilfe bei der Beweissicherung (Aufmaß, Sachverständigengutachten etc.).