
Dieses Rechtsgebiet geht jeden an: schon jetzt während Sie diese Zeilen lesen. Erbrecht ist ein Thema, dass auch ohne Todesfall erhebliche Relevanz besitzt. Das wird nicht selten verdrängt.
Mein Themenschwerpunkt – neben der üblichen Abwicklung und Auseinandersetzung von Nachlässen – ist die verantwortungsvolle und vorausschauende Formulierung von Testamenten und Erbverträgen, die Streit und Unsicherheit vermeidet. Im Rahmen einer Erstberatung können Sie sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten und Erfordernisse verschaffen.
Was nicht geht…
… erfahren Sie schnell von mir. Denn oft stellt sich schon im ersten Kontakt heraus, dass ich nicht oder nicht allein eine optimale Unterstützung für Sie gewährleisten kann. Sie können von mir im Rahmen einer professionellen Herangehensweise erwarten, dass ich dies frühzeitig vermittle und Ihnen passende Empfehlungen gebe, welche Kollegin oder Kollege Ihnen bestens gerecht werden kann.